Funktionsumfang
Navigation und ergänzende Warnfunktionen getrennt dokumentieren.
PRAXISWISSEN TRANSPORTVERKEHRSWARNER EINORDNEN VERKEHRSWARNER NACH SYSTEMART
Navigationssysteme, bei denen Verkehrs- oder Warninformationen als ergänzende Funktion eingeordnet werden.
Navigation und ergänzende Warnfunktionen getrennt dokumentieren.
Herkunft, Aktualität und Abdeckung der Warninformationen prüfen.
Karten-, Verkehrs- und Zusatzdienste gesondert betrachten.
Für Deutschland ist die konkrete Funktion entscheidend: Allgemeine Verkehrs- und Gefahreninformationen sind von Funktionen zu unterscheiden, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Smartphone oder Navigation sind nicht automatisch zulässig, wenn eine entsprechende Warnfunktion verwendet wird.
Zentrale Deutschland-Einordnung und Quellen →ABGRENZUNG
Eine Warnfunktion macht das Navigationsgerät nicht automatisch zu einem eigenständigen Verkehrswarner-Produkt. Navigationsgeräte werden ausschließlich im Navigationsbereich eingeordnet.