TRANSPARENZ Empfehlungen und Finanzierung werden offen erklärt. So arbeiten wir

VERKEHRSWARNER NACH SYSTEMART

Navigationsgeräte mit Warnfunktionen

Navigationssysteme, bei denen Verkehrs- oder Warninformationen als ergänzende Funktion eingeordnet werden.

Funktionsumfang

Navigation und ergänzende Warnfunktionen getrennt dokumentieren.

Datenquelle

Herkunft, Aktualität und Abdeckung der Warninformationen prüfen.

Kostenmodell

Karten-, Verkehrs- und Zusatzdienste gesondert betrachten.

TECHNIK UND RECHTLICHE NUTZUNG GETRENNT

Für Deutschland ist die konkrete Funktion entscheidend: Allgemeine Verkehrs- und Gefahreninformationen sind von Funktionen zu unterscheiden, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Smartphone oder Navigation sind nicht automatisch zulässig, wenn eine entsprechende Warnfunktion verwendet wird.

Zentrale Deutschland-Einordnung und Quellen →

ABGRENZUNG

Zusatzfunktion eines Navigationssystems.

Eine Warnfunktion macht das Navigationsgerät nicht automatisch zu einem eigenständigen Verkehrswarner-Produkt. Navigationsgeräte werden ausschließlich im Navigationsbereich eingeordnet.

Zum Navigationsbereich →